Verlängerungsanforderungen
Hier sind einige Auszüge aus den Gesetzen, die sich mit den diversen Verlängerungen beschäftigen. Es werden die verschiedenen Scheine erklärt. Der ICAO PPL (alt) wird mit dem FCL PPL (A) in der Verlängerung gleichgesetzt. Weiter der nationale PPL (750 kg) mit Klassenberechtigungen und den Segelflugschein mit Klassenberechtigung SEP.Weiter werden die Gesetze genannt in denen Verlängerungsbestimmungen nachgeschlagen werden können. Wir übernehmen keine Gewähr für die Umsetzung dieser Texte. Fragen werden gerne jederzeit beantwortet und ggf. mit der zuständigen Stelle abgesprochen. Bei anderen Informationsständen sind wir um Informationsaustausch sehr dankbar.
Euer Schulungsteam
| Flugscheinart | Verlängerung |
|---|---|
| PPL (A) JAR-FCL | Innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung mind. 12 Flugstunden entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen, darinenthalten: -6 Flugstunden als verantwortlich steuernder Pilot -12 Starts und Landungen -Übungsflug von 1 Stunde Flugzeit mit einem FI oder CRI. Diese Flugstunde kann zu der Gesamtflugzeit gerechnet werden. (JAR-FCL 1 1.245) |
| ICAO PPL (alt) | Hier sind die gleichen Bedingungen wie beim JAR-FCL gefordert. |
| PPL N (SEP/TMG) | In den letzten 24 Monaten 12 Flugstunden auf einmotorigen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten UL, darin enthalten: -6 Flugstunden als verantwortlich steuernder Pilot -12 Starts und Landungen -Übungsflug von 1 Stunde Flugzeit mit einem FI auf dem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde. Diese Flugstunde kann zu der Gesamtflugzeit gerechnet werden. (LuftPersV §4) |
| PPL C (TMG) | In den letzten 24 Monaten 12 Flugstunden auf Reisemotorseglern, einmotorigen Landflugzeugen oder aerodynamisch gesteuerten UL, darin enthalten: -6 Flugstunden als verantwortlich steuernder Pilot -12 Starts und Landungen -Übungsflug von 1 Stunde Flugzeit mit einem FI für Reisemotorsegler Diese Flugstunde kann zu der Gesamtflugzeit gerechnet werden. (LuftPersV §41) |
Bei allen Verlängerungen kann auch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer die Verlängerungsbedingungen ersetzen.





